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AGB’s der Checkpoint GmbH

Anmeldung

Mit seiner Anmeldung bietet der Vertragspartner der Firma Checkpoint GmbH den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Anmeldungen können schriftlich, telefonisch oder persönlich vorgenommen werden. Erfolgt die Anmeldung für eine Gruppe, so übernimmt die anmeldende Person die so genannte Vertretungsvollmacht für die Gruppe. Diese Person ist vertretungsberechtigt für die Gruppe bzw. für das Unternehmen und damit auch unmittelbarer Zahlungspflichtiger und Auftraggeber gegenüber der Checkpoint GmbH.

Zahlungen:

Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung zahlbar oder bis spätestens zum auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist die Checkpoint GmbH berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 %   p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten.

Rücktritt des Kunden von der Veranstaltung:

Der Kunde kann jederzeit vor Beginn des Events / Seminars / Incentives von diesem zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Zur Vermeidung von Missverständnissen ist die Einreichung der Rücktrittserklärung immer in schriftlicher Form, per Mail oder Telefax zu erbringen. Durch den Rücktritt von der Veranstaltung fallen Stornogebühren bis zu 100% des vereinbarten Preises an. Der Kunde hat aber die Möglichkeit, „Ersatzpersonen oder Gruppen“ zu stellen.

Die Höhe der Stornogebühren richtet sich danach, wie kurzfristig die Aktion vom Kunden abgesagt wird. Folgende Stornogebühren des vereinbarten Preises sind zu entrichten:

Bis 5 Monat (ab 121 Tage)            vor der Veranstaltung                kostenfrei

Ab 4 Monate (91 – 120 Tage)         vor der Veranstaltung                  25%

Ab 3 Monate (61 – 90 Tage)           vor der Veranstaltung                  50%

Ab 2 Monaten (60 – 0 Tage)           vor der Veranstaltung                100%

Sollte der Kunde aus Gründen höherer Gewalt nicht zum Kurs erscheinen können, besteht die Möglichkeit, sich die Kursgebühr anrechnen zu lassen und die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Es werden lediglich die bereits tatsächlich entstandenen Kosten von 250,00 € netto für Verwaltung und Organisation etc. zusätzlich in Rechnung gestellt.

Wir bitten um Verständnis für diese Reglungen. Begründung: In der Regel dauern Buchungsvorgänge mit Unternehmen zwischen zwei und acht Monaten. Eine kurzfristige Stornierung oder Umbuchung ist daher immer mit größeren Umständen und finanziellen Ausfällen unsererseits verbunden. Bisher haben wir immer für beide Seiten sehr gute Lösungen gefunden.

Rücktritt durch die Checkpoint GmbH von der Veranstaltung:

Die Checkpoint GmbH hat das Recht, eine Veranstaltung zu stoppen oder zu beenden, wenn durch Naturgewalten (z.B. Gewitter, Sturm, Lawinen, Hochwasser etc.) Gefahr für die Teilnehmer der Aktion besteht. Der verantwortliche Trainer ist befugt, einzelne Personen oder auch die Gruppe vom Training auszuschließen, wenn Alkohol, Drogen, beeinträchtigende Medikamente oder körperliche oder psychische Leiden eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder andere Teilnehmer darstellt.

In diesen Fällen hat der Teilnehmer kein Recht auf Rückerstattung des Preises. Bei plötzlich auftretender Krankheit oder Unfällen von Seiten des Veranstalters, bekommt der Kunde so schnell wie möglich einen Ersatztermin, an dem die Veranstaltung nachgeholt wird. Die oben aufgeführten Stornoreglungen bleiben davon unberührt.

Bei vom Teilnehmer fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt Sachbeschädigungen oder Materialverlusten werden sämtliche Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Ausfall dem Verursacher in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei unsachgemäßem Umgang mit zur Verfügung gestelltem Material im Bereich Schulklassen- und Jugendangebote. Hier haftet der/ die Erziehungsberechtigte für Beschädigungen oder Verluste.

Gewährleistung und Haftung:

Das jeweilige Seminar / Training wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für evtl. erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt die Checkpoint GmbH keine Haftung. Die Checkpoint GmbH haftet nur für Schäden, die von Trainern und / oder Angestellten der „Checkpoint GmbH“ vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sport- und Abenteuerveranstaltungen sowohl in Hochseilgärten als auch in der freien Natur (Kletter- und Bergwanderungen etc.) stets einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen des Seminars / Trainings gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung.

Die Checkpoint GmbH übernimmt keinerlei Haftung bei vom Teilnehmer selbst verschuldeten oder (fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich) selbst herbeigeführten Unfällen oder Verletzungen. Der Veranstalter übernimmt ebenfalls keinerlei Haftung bei Veranstaltungen für Insektenstiche, Zeckenbisse, allergische Symptome und deren kurz- oder langfristigen Auswirkungen.

Der Teilnehmer soll eine wirksame Tetanusimpfung und ein gesundes Herz- und Kreislaufsystem haben. Bei Herzkrankheiten, Asthma, psychischen Beeinträchtigungen oder anderen wichtigen gesundheitlichen Einschränkungen, die den Teilnehmer selbst oder andere Teilnehmer während einer Veranstaltung gefährden könnten, ist der Veranstalter vor Kursbeginn zu informieren. Diese Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Alle Teilnehmer verpflichten sich, vor und während der Teilnahme keinen Alkohol, Drogen, Medikamente oder andere beeinträchtigende Substanzen eingenommen zu haben oder zu nehmen, die die eigene Person, andere Teilnehmer, die Trainer oder Sachgegenstände gefährden könnte. Bei Verstoß erlöschen sämtliche Haftungspflichten seitens des Veranstalters.

Die Teilnahme an allen Übungen und Aktionen geschieht auf freiwilliger Basis. Es ist die Aufgabe aller Teilnehmer, jederzeit aktiv die Sicherheit zu maximieren und evtl. erkannte Sicherheitsmängel sofort dem Leitungspersonal zu melden.

Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Trainers bezüglich der Sicherheit der Teilnehmer sind bindend. Handeln Teilnehmer gegen die Sicherheitsanweisungen des Trainers, hat er das Recht, den oder die betroffenen Personen vom Kurs auszuschließen.

Keines unserer Seminare, Trainings, Coachings etc. erhebt den Anspruch auf Heilung oder psychologische Behandlung. Mit der Anmeldung auf eines unserer Seminare oder Coachings erklärt sich jeder Teilnehmer als gesund, normal psychisch und physisch belastbar und den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen. Körperliche und geistige Einschränkungen, Krankheiten und besondere Verhaltensweisen, die für die Teilnahme relevant sein könnten, sind dem Veranstalter im Voraus mitzuteilen.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB ziehen nicht deren gesamte Unwirksamkeit nach sich.

Gerichtsstand:

Ist der Sitz der Checkpoint GmbH. Der Vertragspartner erkennt unabhängig von seiner Staatsbürgerschaft das deutsche Recht an und wird im Schadensfall ausschließlich danach handeln.

Stand 02.2022

AGB als PDF

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Referenz TU München.
LMU München: Wirksamkeit wissenschaftlich bewiesen.
Lehrbeauftragter Hochschule Ansbach.
BDVT: Ausgezeichnet mit dem Internationalen Deutschen Trainingspreis 2011/12.
BDVT: Europäischer Preis für Training, Beratung und Coaching 2015/16.